Sehr geehrter HvOA,
auf
Ihre wiederholten Bitten hin (einleiten eines Bußgeldverfahrens,
Ordnungswidrigkeitenverfahren und Zwangsgelder) habe ich einen Termin mit Herrn
BSM vereinbart.
12.November
2001 um 15 Uhr
Die
entsprechenden Unterlagen, KÜO des Landes Baden-Württemberg, aus denen
ersichtlich sein soll, dass ich die geforderten Arbeiten, an meiner GAS
BRENNWERTANLAGE ausführen lassen muss, sind mir vom Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden.
Herr
BSM hat mir, diese Unterlagen auf meine Bitte hin, nicht zur Verfügung
gestellt, und mich an Sie verwiesen.
Aus
der KÜO ist nicht ersichtlich, dass an einer GAS BRENNWERTANLAGE
irgendwelche
Messungen oder sonstige Arbeiten auszuführen sind.
Bitte
um Stellungnahme.
Mit
freundlichen Grüßen
R.
Zehnder