An das Landratsamt                                                                              14.05.2001

 

 

Sehr geehrter HvOA,

 

 

auf Ihre wiederholten Bitten hin (einleiten eines Bußgeldverfahrens, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Zwangsgelder) habe ich einen Termin mit Herrn BSM vereinbart. 

 

12.November 2001 um 15 Uhr

 

Die entsprechenden Unterlagen, KÜO des Landes Baden-Württemberg, aus denen ersichtlich sein soll, dass ich die geforderten Arbeiten, an meiner GAS BRENNWERTANLAGE ausführen lassen muss, sind mir vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden.

 

Herr BSM hat mir, diese Unterlagen auf meine Bitte hin, nicht zur Verfügung gestellt, und mich an Sie verwiesen.

 

Aus der KÜO ist nicht ersichtlich, dass an einer GAS BRENNWERTANLAGE

irgendwelche Messungen oder sonstige Arbeiten auszuführen sind.

    

Bitte um Stellungnahme.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Zehnder

 

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