Suedkurier.de 28.05.2003
"So werden Sie unglücklich"
Amtsrichter riet Robert Zehnder, den Kaminfeger-Streit auf sich beruhen zu lassen
Tennenbronn/Rottweil

Tennenbronn/Rottweil (mm) Das angeordnete Bußgeld ist vom Tisch, der Kaminfegerstreit ist für den Tennenbronner Robert Zehnder aber nicht um. Er hat noch ein Verfahren beim Verwaltungsgericht gegen das Land Baden-Württemberg laufen. "Ich hätte gerne diese Entscheidung abgewartet, doch das dauert, sagte Rottweils Amtsrichter Stephan Beichel-Benedetti. Er hat wie berichtet das Verfahren gegen Robert Zehnder eingestellt, dem das Nichteinlassen des Kaminfegers vom Landratsamt Rottweil vorgeworfen wurde. "Alles erstunken und erlogen", sagte Robert Zehnder zum Vorwurf, bei der Zeugenbefragung konnte sich der Kaminfegermeister dann auch nicht mehr an den besagten 4. Februar vergangenen Jahres erinnern.

Der Amtsrichter gründete in der Verhandlung tief und über die Bußgeldsache hinaus. Hintergrund des Streits ist ja die Frage, ob die Gas-Brennwertanlage von Robert Zehnder alle zwei Jahre vom Kaminfeger überprüft werden muss. Robert Zehnder ist sich da sicher, dass dafür die Grundlage fehle. Er findet sein Gerät nicht in der Kehr- und Überwachungsverordnung des Landes Baden-Württemberg aufgelistet. Ferner sei ihm beim Kauf des Geräts versichert worden, dass es nicht überprüfungspflichtig sei. Das habe in den ersten Jahren auch der Kaminfegermeister akzeptiert, nach einem Wechsel des Kaminfegers begann der Streit.

"Ich habe Zweifel, ob ihre Auffassung da richtig ist", meinte der Amtsrichter. Er habe die Sache gelesen und sei der Meinung, dass die Anlage unter den Gasfeuerstätten nicht explizit aufgeführt werden müsse. Doch das habe letztlich das Verwaltungsgericht zu klären. Gesetze seien nicht so einfach geschrieben, dass sie von jedem einfach definiert werden können: "Deswegen studieren wir das sechs Jahre." Der Fall sei es nicht wert, sich so aufzuregen, sagte er zu Robert Zehnder und meinte: "Auf der Schiene werden sie unglücklich."

Robert Zehnder hielt dagegen, dass er sich nur an Recht und Gesetz halten wolle. "Da werden aber Sachen behauptet, die nicht mit meinem Rechtsempfinden vereinbar sind." Er werde mit Briefen bombardiert, da würden im Amt Akten "gefälscht", er werde angeschrieen und immer werde alles weggeredet: "Das geht mir derart an die Kutteln." Das sah auch der Richter so: "Ihnen geht es nicht gut damit." Wenn man jedem und allen immer böse Absicht unterstelle, funktioniere das nicht, so der Richter.

Der Streit läuft inzwischen in mehreren Bahnen. Robert Zehnder hatte Anzeige wegen Betrugs gegen den Kaminfeger gestellt, die Staatsanwaltschaft Rottweil stellte nun aber die Ermittlungen ein. Im Jahr 2001 habe die Abrechnung zwar um 1,81 Mark nicht gestimmt, wohl aber wieder im Jahr 2002. Betrügerische Absicht sei da nicht nachzuweisen.

Wegen der Akten im Landratsamt wollte Robert Zehnder Anzeige gegen den Sachbearbeiter im Landratsamt wegen Urkundenfälschung stellen, diese nahm der Polizeiposten in Tennenbronn aber nicht an. Nicht einmal sein Besuch auf dem Posten sei ihm bestätigt worden, sagte Robert Zehnder vor Gericht.