Landratsamt RW                                                                                     

 

AZ.: 410.633.14

Ihr Schreiben vom 17.02.2003/bgh

 

Sehr geehrter HvOA,

 

als zuständige Aufsichtsbehörde von Herrn Bezirks-Schornsteinfegermeister BSM, sollten Sie zuerst einmal Herrn Bezirks-Schornsteinfegermeister BSM fragen, wieso die Gebühr noch nicht beglichen ist.

 

Die Gründe liegen Herrn Bezirks-Schornsteinfegermeister BSM in schriftlicher Form vor.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich gegen Herrn Bezirks-Schornsteinfegermeister BSM in KW6 rechtliche Schritte eingeleitet habe. Die Unterlagen sind unterwegs zur Staatsanwaltschaft Rottweil.

 

In der Hoffnung, dass auch Ihr Verhalten in dieser Angelegenheit etwas genauer betrachtet wird, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

R. Zehnder     

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