An Herrn

BSM                                                                                                      02.02.2003                

 

 

Mit sofortiger Wirkung, ist es Ihnen verboten, das Gebäude bzw. das Grundstück oder Teile des Grundstücks in 78144 Tennenbronn, Am Kapfwald 2 zu betreten.

Bei zuwiderhandeln erfolgt unverzüglich Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

 

Zu Ihrer Rechnung vom 12.12.2002 ist zu bemerken, dass diese eine Leistung aufweist, die in der mir vorliegenden KÜO von Baden-Württemberg nicht aufgeführt ist. Die Rechnung ist daher rechtswidrig und so nicht bezahlbar.

 

Da Ihre Stellungnahme zum Brief vom 15.12.2002, welcher Ihnen per Fax übersandt wurde, ausblieb, werden in KW 6 die entsprechenden rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet.

 

Bitte bestätigen Sie mir den Empfang dieses Schreibens per Fax.

 

R. Zehnder

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