15.12.2002                 

 

Herr BSM,

 

bei Ihrer ersten Kamin-Kehrung am 14.02.2000 in meinem Haus 78144 Tennenbronn am Kapfwald 2, haben Sie eine Gebühr erhoben, die um 23% höher war als die Ihres Vorgängers VBSM.

 

Als ich Sie am Abend des 14.02.2000 anrief, erklärten Sie mir, dass es eine Neufestsetzung der Gebühren gab und dass Sie keinerlei Einfluss auf diese Gebühren hätten und Sie diese Gebühren auch so erheben müssten.

 

Auf meine Frage wer die Gebühren festsetzt, antworteten Sie: „Herr Döring, -und wenn ich mich beschweren wolle, so sollte ich dies bei HvOA Landratsamt Rottweil tun, er wäre hierfür zuständig.“ 

 

Vorgestern bekam ich nun zum ersten mal eine aufgeschlüsselte Rechnung (ReNr:YYY.2002) von Ihnen.

 

Daraus entsteht der Verdacht, dass Sie am 14.02.2000 nicht die Wahrheit sagten.

Bei den nächsten Kamin-Kehrungen am 28.11.2000, 25.11.2001 und 10.03.2001 haben Sie, bzw. eine in Ihrem Namen handelnde Person, wiederholt und mit aller Wahrscheinlichkeit auch vorsätzlich, gegen das Schornsteinfegergesetz §25(1) verstoßen.

 

Da laut Ihrer Aussage, Herr Döring (ich gehe mal davon aus, dass es sich um Herrn Dr. Walter Döring Wirtschaftsminister des Landes Baden Württemberg handelt) die von Ihnen ausgestellten Gebühren festgesetzt haben soll, nehme ich an, dass Herr Dr. Walter Döring Kenntnis davon hatte, dass Sie zu hohe Gebühren erhoben hatten.

 

Bezüglich dieser Angelegenheit erwarte ich von Ihnen bis spätestens Donnerstag den 19.12.2002, 19:20 Uhr eine ausführliche schriftliche Stellungnahme. 

 

Um meiner Forderung (Stellungnahme) Nachdruck zu verleihen, sei noch erwähnt, dass mir weitere Belege aus Ihrem Kehrbezirk vorliegen, denen zufolge, wenn man mal davon ausgeht, dass - Grundwert mit Arbeiten am Schornstein GG1 und Wegepauschale pro Wohnung / Gebäude WP - gleich sind, es in Tennenbronn Wohnhäuser mit einer Stockwerkzahl gibt, wie ich sie noch nie gesehen habe.

 

R. Zehnder

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