HvOA
Zehnder Robert
12.03.2002
Gebührenbescheid des Landratsamtes Rottweil vom 08.02.2002
Az.: XXX.XXX.XX
Sehr
geehrter HvOA,
gegen den Gebührenbescheid des Landratsamtes Rottweil vom
08.02.2002 lege ich hiermit fristgerecht den Rechtsbehelf des
Widerspruchs
ein.
Begründung:
1. Fehlender Überweisungsträger
2. Unbekannte Gebühr „Gebühr für die Verwaltungsgebühr“
3. Der Gebührenbescheid ist ungültig, wegen fehlender Rechtsgrundlage
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen