Landratsamt Rottweil                                                                          

HvOA                                                                                    

Zehnder Robert

 

12.03.2002

 

Gebührenbescheid des Landratsamtes Rottweil vom 08.02.2002

Az.: XXX.XXX.XX

 

Sehr geehrter HvOA,

 

gegen den Gebührenbescheid des Landratsamtes Rottweil vom 08.02.2002 lege ich hiermit fristgerecht den Rechtsbehelf des

Widerspruchs

ein.

 

Begründung:

1. Fehlender Überweisungsträger

 

2. Unbekannte Gebühr „Gebühr für die Verwaltungsgebühr“

 

3. Der Gebührenbescheid ist ungültig, wegen fehlender Rechtsgrundlage



Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robert Zehnder

 

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