Landratsamt Rottweil

 

Herrn

Robert Zehnder

 

78144 Tennenbronn

 

 

 

Ordrnungsamt / HvOA                                   Datum: 08.02.2002

                                           AZ.: XXX.XXX.XX

 

Gebührenbescheid

                                                                       Nr. X.XXXX.XXXXXX.X

Bei Zahlung bitte unbedingt angeben.

Verwenden Sie bitte den beigefügten,

vorbereiteten Überweisungsträger

 

 

Datum / Bezeichnung der Gebühr                                       Betrag €

 

07.02.2002 Gebühr für die Verwaltungsgebühr      50,00 €

 

Die Gebühr ist sofort fällig und innerhalb eines Monats unter Angabe der Nummer des Bescheides (oben rechts) bei der Kreiskasse Rottweil, Königstr. 36, 78628 Rottweil, einzuzahlen oder auf eines der untenstehenden Konten zu überweisen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Gebührenfestsetzung steht ihnen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats ab Zustellung beim Landratsamt Rottweil, Königstr. 36, 78628 Rottweil, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erheben. Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung.

 

Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung:

Bei verspäteter Zahlung muß für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. der rückständigen Gebühr, abgerundet auf volle 100 € erhoben werden, Ist eine Mahnung notwendig, so wird eine Mahngebühr in Höhe von 0.5 v.H. der Gebührenschuld, mindestens jedoch 2,56 € festgesetzt.

 

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