Landratsamt
Rottweil
Herrn
Robert
Zehnder
78144
Tennenbronn
Ordrnungsamt
/ HvOA Datum:
08.02.2002
AZ.:
XXX.XXX.XX
Gebührenbescheid
Nr.
X.XXXX.XXXXXX.X
Bei Zahlung bitte unbedingt angeben.
Verwenden Sie bitte den beigefügten,
vorbereiteten Überweisungsträger
Datum /
Bezeichnung der Gebühr Betrag
€
07.02.2002
Gebühr für die Verwaltungsgebühr 50,00
€
Die Gebühr
ist sofort fällig und innerhalb eines Monats unter Angabe der Nummer des Bescheides
(oben rechts) bei der Kreiskasse Rottweil, Königstr. 36, 78628 Rottweil,
einzuzahlen oder auf eines der untenstehenden Konten zu überweisen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die
Gebührenfestsetzung steht ihnen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Der
Widerspruch ist innerhalb eines Monats ab Zustellung beim Landratsamt Rottweil,
Königstr. 36, 78628 Rottweil, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu
erheben. Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung.
Folgen bei
nicht rechtzeitiger Zahlung:
Bei
verspäteter Zahlung muß für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein
Säumniszuschlag von 1 v.H. der rückständigen Gebühr, abgerundet auf volle 100 €
erhoben werden, Ist eine Mahnung notwendig, so wird eine Mahngebühr in Höhe von
0.5 v.H. der Gebührenschuld, mindestens jedoch 2,56 € festgesetzt.