Robert
Zehnder wehrt sich gegen Überprüfungen an seiner Anlage und sieht das Recht auf
seiner Seite
Tennenbronn (mm) Der Kaminfeger ist für
viele Leute ein Symbol für das Glück. Für den Tennenbronner Robert Zehnder
trifft das allerdings nicht zu. Er fühlt sich fast schon bedrängt vom schwarzen
Mann. Der möchte nämlich seit längerer Zeit eine Abgaswegeüberprüfung samt
Kohlenmonoxid-Messung an seinem modernen Gas-Brennwertgerät durchführen. Robert
Zehnder bezweifelt jedoch die rechtliche Handhabe dafür. Er möchte die Messung
nur zulassen, wenn ihm dafür die gesetzliche Grundlage vorgelegt wird. Zwischen
dem Hausbesitzer, dem Kaminfeger und dem Landratsamt schwelgt ein Streit.
Zuerst wollte der Kaminfeger beim Haus von Robert Zehnder eine Emissionsmessung
machen. Nach mehreren erfolglosen Terminvereinbarungen mit Robert Zehnder hat
der Kaminfeger den Fall an das Landratsamt weiter geleitet.
Das Ordnungsamt drohte mit einem
Bußgeldverfahren, wenn die Emissionsmessung weiter verweigert werde. Doch das
Bundesimmissionsgesetz schließt Brennwertanlagen von diesen Überprüfungen aus,
dies schrieb der Tennenbronner dann auch der Behörde. Abgeschlossen ist der
Fall deshalb aber nicht. Rund vier Wochen später flatterte Robert Zehnder
wieder Post ins Haus. Darin schrieb das Ordnungsamt von einer
Begriffsverwechslung. Die Emissionsmessung nach dem Bundesgesetz sei freilich
nicht nötig, wohl aber eine Abgaswege-Überprüfung einschließlich einer
Kohlenmonoxid Messung nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung des Landes.
„Das kam mir dann komisch vor und ich machte mich schlau“, so Robert Zehnder.
Er
besorgte sich die Kehr- und Überprüfungsverordnung. Darin fand er zwar bei den
Öl-Anlagen ein Öl-Brennwertgerät, unter den mit Gas betriebenen Feuerstätten
fehlt der Begriff Brennwertgerät jedoch gänzlich. Deshalb glaubt Robert Zehnder
auch, dass dieses Gerät nicht überprüfungspflichtig ist und die ständigen
Wartungen auch ausreichen. Anders sieht dies das Landratsamt, das auch das
Wirtschaftsministerium in Stuttgart in die Sache involvierte. Das Amt zählt im
Gegensatz zu Robert Zehnder das Gas-Brennwertgerät zu den aufgelisteten
Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung mit Überdruck. Deshalb sei die
Überprüfung alle zwei Jahre notwendig.
„Ich
gebe zu, das Beamtenchinesisch kann den Eindruck erwecken, dass
Gas-Brennwertanlagen nicht dazu zählen, weil sie nicht gesondert aufgeführt
sind“, sagt Wolfgang Stehmer vom Wirtschaftsministerium auf Anfrage. Er ist der
Referent im Handwerksreferat und zuständig für das Schornsteinfegerwesen. Doch
ein Gas-Brennwertgerät sei zweifelsfrei der genannten Kategorie von
Feuerungsstätten zuzuordnen. „Es gibt überhaupt keine Feuerungsanlagen für
Zentralheizungen, die komplett von allem ausgenommen sind“, sagt er. Das
Gas-Brennwertgerät sei deshalb nicht explizit aufgeführt, weil es ohnehin zu
den Feuerungsstätten mit dem höchsten Überprüfungsabstand von zwei Jahren
zähle. Anders sei das beim Öl. Wäre das Öl-Brennwertgerät nicht gesondert
gelistet, würde es zu einer anderen Kategorie zählen, in der öfters als einmal
jährlich überprüft werden müsse. „Die gesonderte Aufführung kommt hier den
Besitzern solcher Anlagen zugute“, so Harald Stehmer.
Die Prüfungen durch den Schornsteinfeger seien wichtig, die Kosten dafür seien in der Sicherheit gut angelegt, so der Referent. Robert Zehnder möchte diese Sicherheitsüberprüfungen lieber den Heizungsfachmann machen lassen. Doch das geht laut Harald Stehmer nicht: „Dafür sind die nicht ausgebildet, der Bäcker darf auch keine Wurst machen“, sagt er. Dass die Überprüfungen nötig seien, bestätige ein Gutachten, das vom Ministerium in Auftrag gegeben worden sei. „Wenn jemand wissenschaftlich untermauern kann, dass diese Messungen nicht oder in noch größeren Abständen ausreichen, dann können wir darüber reden“, sagt Wolfgang Stehmer. In allen anderen Fällen sei die Sache klar, so auch mit dem Gerät in Tennenbronn: „Da nützt auch eine Klage nichts“, so Wolfgang Stehmer.
Robert
Zehnder überzeugt die Erklärung von Wolfgang Stehmer nicht und er sagt
deutlich: „Hier geht es ums Recht.“ Und das sieht er auf seiner Seite. Für ihn
sei die Verordnung des Landes nicht chinesisch, sondern deutsch. Und da stehe
eben nichts von einem Gas-Brennwertgerät. Nicht umsonst seien diese Geräte aus
der Bundesverordnung heraus genommen worden. Und in den ersten Jahren des
Betriebs der Anlage habe der Kaminfeger es ja auch eingesehen, dass es nichts
zu messen gebe. Nach der Neuordnung der Kehrbezirke ging die Sache wieder von
vorne los.
Robert
Zehnder ist nicht allein mit der Kaminfeger-Skepsis. Dies bestätigt auch der
Referent im Wirtschaftsministerium. Im Internet finden sich ebenfalls mehrere
Seiten von Leuten, die sich vom Kaminfeger abgezockt fühlen. Robert Zehnder hat
seinen gesamten Schriftverkehr unter www.zerote.de
ins Netz gestellt und andere Skeptiker haben ihre Seiten bereits mit dem
Auftritt des Tennenbronners verlinkt. „Gesetze müssen klar und deutlich sein“,
so Robert Zehnder.
Robert
Zehnder in Tennenbronn liegt im Clinch mit Kaminfeger und Landratsamt. Seine
Gas-Brennwertanlage bedarf laut seiner Interpretation der Kehr- und
Überprüfungsverordnung des Landes nicht der Kontrolle durch den schwarzen Mann.
Seinen Schriftverkehr über den Streit hat er ins Internet gestellt. Bild:
Moosmann