An das Landratsamt                                                                21.04.2001

                                                                                    

 

Sehr geehrter HvOA,

 

 

 

bitte nennen Sie mir eine Bezugsquelle, wonach ich zweifelsfrei erkennen kann, das ich verpflichtet bin, die von Herrn BSM geforderten Arbeiten, an meiner Gasbrennwertanlage zuzulassen.

 

Des weiteren benötige ich noch eine Bestätigung, das Herr BSM die entsprechende Konzession hat, um Arbeiten an einer „nefit turbo 19“ auszuführen. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, verfügt diese Anlage nicht über eine frei zugängliche Messöffnung.

 

Ihre Bedenken bezüglich meiner eigenen Sicherheit kann ich zerstreuen. Die Anlage wurde am 02.03.2001 von einer konzessionierten Fachfirma überprüft und weist keine Mängel auf.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Zehnder

 

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